WortlehreWortlehre

Operatoren sind spezifische Verben (Signalwörter), die konkret beschreiben, was bei einer Aufgabenstellung von Lernenden verlangt wird. Bei Leistungskontrollen (Prüfung, Klausur, etc.) ist es wesentlich, die Zielrichtung der einzelnen Aufgaben zu verstehen, weil davon die Art der Lösung abhängt. Rein mentale Vorgänge (erkennen, nachspüren) sind keine Operatoren.

Die folgende Liste beschreibt die Bedeutung gängiger Operatoren. Diese ist jedoch immer auch vom fachlichen Kontext abhängig und kann je nach Schulfach variieren. So existiert zum Beispiel im Fach Mathematik keine Rangordnung. In einigen Fächern wie Kunst, Musik und Sport können Kompetenzen praktisch abgefragt werden, zum Beispiel das Zeichnen oder das Komponieren.

Die Reihenfolge der Operatoren orientiert sich am Prinzip steigender Komplexität i.S. gängiger Lernziele. Sie sind in 3 Anforderungsbereiche (AFB) eingeteilt, die den Schwierigkeitsgrad der entsprechenden Aufgabe widerspiegeln.

Inhalt

(1) Reproduktion

Der Anforderungsbereich I (Reproduktion) umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Darstellung gelernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang. Die Schüler/innen sollen Grundtatsachen, fachwissenschaftliche Begriffe, Prozesse, Ordnungen und Strukturen, Normen und Konventionen sowie politisch-historische Kategorien, Theorien, Klassifikationen und Modelle wiedergeben können. Methodisch gehört zu diesem Anforderungsbereich die Kenntnis unterschiedlicher Quellen- und Darstellungsformen, von Arbeitstechniken und methodischen Schritten bei der Bearbeitung von Aufgaben, wie z. B. korrektes Zitieren, Quellenkritik, der Umgang mit Texten, Grafiken, Statistiken, Dokumenten, Berichten, Kommentaren usw. (Quelle: Berufskolleg Brede / Günther Einecke (http://www.fachdidaktik-einecke.de/ — 2003-2022)).

Zwischen Reproduktion (1) und Transfer (2):

(2) Transfer

Im Anforderungsbereich II (Reorganisation und Transfer) geht es um selbständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und Verstandenen. Die Schüler/innen sollen Sachverhalte erklären, unter bestimmten Fragestellungen verarbeiten und ordnen und das Gelernte auf andere Sachverhalte anwenden können.
Methodisch wird erwartet, dass sie Sachverhalte darstellen, gliedern, ordnen, abstrahieren, konkretisieren, generalisieren und in andere Darstellungsformen übertragen können. Bei Erschließung von und Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterial geht es um die Quelleninterpretation und die Analyse von politisch-historischen Prozessen unter allgemeinen Gesichtspunkten. (Quelle: Berufskolleg Brede / Günther Einecke (http://www.fachdidaktik-einecke.de/ — 2003-2022))

Zwischen Transfer (2) und Reflexion (3):

(3) Reflexion

Der Anforderungsbereich III (Urteilsbildung, Reflexion und Problemlösung) betrifft problembezogenes Denken, Urteilen und Begründen. Dabei sollen erworbene Kenntnisse und erlangte Einsichten bei der Begründung eines selbständigen Urteils einbezogen werden. Die Schüler/innen sollen Bedeutung und Grenzen des Aussagewertes von Informationen erkennen. In diesen Anforderungsbereich gehört auch das kritische Reflektieren von Normen, Konventionen, Zielen und Theorien und deren Befragung auf ihre Prämissen sowie das Problematisieren von Sachverhalten durch selbständig entwickelte Fragestellungen, das Entwickeln von Vorschlägen, das Erörtern von Hypothesen, das Aufzeigen von Alternativen und deren Prüfung auf Realisierbarkeit im jeweiligen Bedingungsfeld. Die Schüler/innen sollen die möglichen methodischen Schritte erörtern und den eingeschlagenen Lösungsweg begründen können. Die Methoden sollen im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit und auf ihre immanenten Wertungen und Auswahlkriterien sowie auf ihre Aussagekraft kritisch überprüft werden. (Quelle: Berufskolleg Brede / Günther Einecke (http://www.fachdidaktik-einecke.de/ — 2003-2022))

Naturwissenschaften

In der Mathematik beziehen sich die Operatoren in Gegensatz zu den anderen Fächern meist auf eine rechnerische und/oder grafische Darstellung und Lösung eines Problems. Antworten werden in einem Antwortsatz wiedergeben. Um einen Sachverhalt zu beweisen, beurteilen, zeigen, nachzuweisen oder zu widerlegen kann eine mathematische Beweismethode bzw. ein mathematischer oder logischer Beweis erforderlich sein.