Operatoren sind spezifische Verben (Signalwörter), die konkret beschreiben, was bei einer Aufgabenstellung von Lernenden verlangt wird. Bei Leistungskontrollen (Prüfung, Klausur, etc.) ist es wesentlich, die Zielrichtung der einzelnen Aufgaben zu verstehen, weil davon die Art der Lösung abhängt. Rein mentale Vorgänge (erkennen, nachspüren) sind keine Operatoren.
Die folgende Liste beschreibt die Bedeutung gängiger Operatoren. Diese ist jedoch immer auch vom fachlichen Kontext abhängig und kann je nach Schulfach variieren. So existiert zum Beispiel im Fach Mathematik keine Rangordnung. In einigen Fächern wie Kunst, Musik und Sport können Kompetenzen praktisch abgefragt werden, zum Beispiel das Zeichnen oder das Komponieren.
Die Reihenfolge der Operatoren orientiert sich am Prinzip steigender Komplexität i.S. gängiger Lernziele. Sie sind in 3 Anforderungsbereiche (AFB) eingeteilt, die den Schwierigkeitsgrad der entsprechenden Aufgabe widerspiegeln.
Inhalt
(1) Reproduktion
Der Anforderungsbereich I (Reproduktion) umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Darstellung gelernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang. Die Schüler/innen sollen Grundtatsachen, fachwissenschaftliche Begriffe, Prozesse, Ordnungen und Strukturen, Normen und Konventionen sowie politisch-historische Kategorien, Theorien, Klassifikationen und Modelle wiedergeben können. Methodisch gehört zu diesem Anforderungsbereich die Kenntnis unterschiedlicher Quellen- und Darstellungsformen, von Arbeitstechniken und methodischen Schritten bei der Bearbeitung von Aufgaben, wie z. B. korrektes Zitieren, Quellenkritik, der Umgang mit Texten, Grafiken, Statistiken, Dokumenten, Berichten, Kommentaren usw. (Quelle: Berufskolleg Brede / Günther Einecke (http://www.fachdidaktik-einecke.de/ — 2003-2022)).
- (Be)nennen: Die aus einem Text entnommenen Informationen sollen nach bestimmten Aspekten eines gegebenen Sachverhalt wiedergegeben werden und Fakten zusammengetragen werden.
- Beschreiben: Textaussagen oder Sachverhalte sollen in eigenen Worten strukturiert und fachsprachlich richtig dargestellt werden.
- Wiedergeben: Inhalte, Zusammenhänge sollen in eigenen Worten sachlich und fachsprachlich richtig formuliert wiedergeben werden.
- Dokumentieren: Ergebnisse sollen zusammengefasst und dokumentiert werden.
- Zusammenfassen oder Skizzieren: Inhalte, Aussagen, Zusammenhänge sollen komprimiert und strukturiert fachsprachlich richtig dargestellt werden.
- Definieren: Die Bedeutungen von Begriffen in Abgrenzung zu benachbarten Begriffen wiedergeben.
Zwischen Reproduktion (1) und Transfer (2):
- Darstellen: Aus dem Unterricht bekannte oder aus dem Material entnehmbare Informationen und Sachzusammenhänge sollen geordnet (graphisch oder verbal) und verdeutlicht werden.
- Lokalisieren oder Verorten: Ein Fall oder Raumbeispiel soll nach einem bekannten Orientierungsraster klassifiziert und eingeordnet werden.
(2) Transfer
Im Anforderungsbereich II (Reorganisation und Transfer) geht es um selbständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und Verstandenen. Die Schüler/innen sollen Sachverhalte erklären, unter bestimmten Fragestellungen verarbeiten und ordnen und das Gelernte auf andere Sachverhalte anwenden können.
Methodisch wird erwartet, dass sie Sachverhalte darstellen, gliedern, ordnen, abstrahieren, konkretisieren, generalisieren und in andere Darstellungsformen übertragen können. Bei Erschließung von und Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterial geht es um die Quelleninterpretation und die Analyse von politisch-historischen Prozessen unter allgemeinen Gesichtspunkten. (Quelle: Berufskolleg Brede / Günther Einecke (http://www.fachdidaktik-einecke.de/ — 2003-2022))
- Untersuchen oder Erschließen: Texte, Textaussagen, Problemstellungen, Sachverhalte sollen kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet bearbeitet werden.
- Einordnen: Ein Inhalt, eine Aussage, Raum, eine Problemstellung oder ein Sachverhalt soll in einen vorgegebenen oder selbst gewählten Kontext einbezogen werden.
- Erörtern: Sachzusammenhänge sollen mit Hilfe ergänzender Informationen verdeutlicht werden.
- Erläutern und Erklären: Textaussagen, Sachverhalte sollen auf der Basis von Kenntnissen und Einsichten differenziert dargestellt werden und durch zusätzliche Informationen und Beispiele veranschaulicht werden.
- In Beziehung setzen: Analyseergebnisse, Textaussagen, Sachverhalte, Problemstellungen sollen mit vorgegebenen oder selbstgewählten Aspekten in Verbindung gebracht werden.
- Entscheiden: Sich zwischen mehreren Möglichkeiten begründet für eine entscheiden (zum Beispiel durch eine Pro und Kontra -Argumentation oder Beweisführung bzw. Widerlegung)
Zwischen Transfer (2) und Reflexion (3):
- Analysieren: Komplexe Materialien, Texte und Sachverhalte sollen in ihren Einzelaspekten erfasst werden mit dem Ziel, Entwicklungen und Zusammenhänge zwischen ihnen aufzuzeigen.
- Vergleichen: Texte, Textaussagen, Problemstellungen, Sachverhalte sollen unter vorgegebenen oder selbst gewählten Aspekten auf der Grundlage von vorgegebenen Kriterien gegenüberstellt werden und in Beziehung zueinander gesetzt und analysiert werden. Dadurch sollen Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze ermittelt werden.
- Anwenden: Theorien, Modelle, Regeln sollen mit konkretem Fall- oder Raumbeispiel oder Sachverhalten in Beziehung gesetzt werden.
- Interpretieren: Zusammenhänge bzw. Ergebnisse sollen begründet auf gegebene Fragestellungen bezogen werden.
(3) Reflexion
Der Anforderungsbereich III (Urteilsbildung, Reflexion und Problemlösung) betrifft problembezogenes Denken, Urteilen und Begründen. Dabei sollen erworbene Kenntnisse und erlangte Einsichten bei der Begründung eines selbständigen Urteils einbezogen werden. Die Schüler/innen sollen Bedeutung und Grenzen des Aussagewertes von Informationen erkennen. In diesen Anforderungsbereich gehört auch das kritische Reflektieren von Normen, Konventionen, Zielen und Theorien und deren Befragung auf ihre Prämissen sowie das Problematisieren von Sachverhalten durch selbständig entwickelte Fragestellungen, das Entwickeln von Vorschlägen, das Erörtern von Hypothesen, das Aufzeigen von Alternativen und deren Prüfung auf Realisierbarkeit im jeweiligen Bedingungsfeld. Die Schüler/innen sollen die möglichen methodischen Schritte erörtern und den eingeschlagenen Lösungsweg begründen können. Die Methoden sollen im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit und auf ihre immanenten Wertungen und Auswahlkriterien sowie auf ihre Aussagekraft kritisch überprüft werden. (Quelle: Berufskolleg Brede / Günther Einecke (http://www.fachdidaktik-einecke.de/ — 2003-2022))
- Prüfen oder Überprüfen: Eine Textaussage, These, Argumentation, Analyseergebnis, ein Sachverhalt soll auf der Grundlage eigener Kenntnisse, Einsichten oder Textkenntnis auf die Angemessenheit hin untersucht werden und zu Ergebnissen kommen.
- Bewerten: Hinsichtlich eines Textes, einer Textaussage, der ästhetischen Qualität eines Textes, eines Sachverhalts, einer Problemlösung, einer Problematik ohne subjektiven Wertebezug soll mit Bezug von Fachwissen und -erkenntnis ein selbstständiges und begründetes Sachurteil gebildet werden.
- Deuten: Ergebnisse der Textbeschreibung sollen in einen Erklärungszusammenhang unter der Berücksichtigung des Wechselbezuges von Textstrukturen, Funktionen und Intentionen, der erfassten zentralen strukturbildenden genretypischen, syntaktischen, semantischen und stilistisch-rhetorischen Elemente und ihrer Funktion für das Textganze zusammengebracht werden.
- (kritisch) Stellung nehmen: Eine Problemstellung, Problemlösung, ein Sachverhalt, eine Wertung soll auf der Grundlage fachlicher Kenntnis und Einsicht nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung eingeschätzt werden.
- Begründen: ein Analyseergebnis, Urteil, eine Einschätzung oder eine Wertung soll fachlich und sachlich durch Belege, Beispiele oder eine Argumentation eine These beweisen.
- Sich auseinandersetzen mit: Aufgabe ist es zu einer (fachlichen) Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einem begründeten und nachvollziehbaren Ergebnis führt.
- Entwerfen: In Verbindung mit einer Textvorlage soll auf der Grundlage einer konkreten Arbeitsanweisung ein eigener Text unter Benennung der notwendigen Entscheidungen und Arbeitsschritte verfasst und geplant werden.
- Gestalten: In Verbindung mit einer Textvorlage soll auf der Grundlage einer konkreten Arbeitsanweisung ein eigener Text nach ausgewiesenen Kriterien erarbeitet werden.
Naturwissenschaften
In der Mathematik beziehen sich die Operatoren in Gegensatz zu den anderen Fächern meist auf eine rechnerische und/oder grafische Darstellung und Lösung eines Problems. Antworten werden in einem Antwortsatz wiedergeben. Um einen Sachverhalt zu beweisen, beurteilen, zeigen, nachzuweisen oder zu widerlegen kann eine mathematische Beweismethode bzw. ein mathematischer oder logischer Beweis erforderlich sein.
- Berechnen: Ergebnisse sollen mit der Darstellung von Ansatz und Berechnung erzielt werden.
- Herleiten: Eine Gleichung oder Sachverhalt soll hergeleitet werden.
- Auswerten: Daten oder Sachverhalte sollen zusammengestellt werden und zu einer abschließenden Gesamtaussage geführt werden.
- Erstellen und Aufstellen: Sachverhalte, Vermutungen, Zusammenhänge, Methoden, Gleichungen etc. sollen in übersichtlicher, fachlich sachgerechter oder vorgegebener Form notiert werden.
- Bestimmen und Ermitteln: Zusammenhänge bzw. Lösungswege sollen aufgezeigt werden und das Vorgehen dargestellt werden. Anschließend sollen die Ergebnisse formuliert werden.
- Ordnen und Klassifizieren: Begriffe, Gegenstände, Daten etc. sollen auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch eingeteilt werden.
- Vervollständigen oder Erweitern: Eine angegebene Struktur soll gemäß konkreten Vorgaben erweitert und dargestellt werden.
- Grafisch darstellen, modellieren oder zeichnen: Sachverhalte sollen fachlich richtig visualisiert werden und/oder auf ein Modell übertragen werden.
- Implementieren, Entwickeln oder Modifizieren: Eine angegebene Struktur soll gemäß konkreten Vorgaben verändert oder erweitert werden.
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