Ein Zitat ist die wörtlich Wiederholung einer Passage aus einem Text, den jemand gesagt oder geschrieben hat. Beim sogenannten zitieren sind (gesetzliche) Regeln zu beachten. Zitate werden häufig als literarisches Mittel verwendet, um den Standpunkt eines Autors darzustellen.
Ein Zitat wird in der Regel mit „Anführungszeichen“ gekennzeichnet sowie einem Verweis (Quellenangabe) auf die entsprechende Publikation ((Buch)-Titel, Verfasser, Verlag, etc.). Ein solcher Verweis wird in der Bibliothekswissenschaft als Zitation bezeichnet.
Das Substantiv Zitat entstammt dem Lateinischen: „citatum“; zu Deutsch: „Angeführtes, Aufgerufenes“. Das Verb zitieren leitet sich von „citāre“ ab („in Bewegung setzen, herbeirufen, vorladen“).
Im Journalismus wird ein Zitat auch als Originalton (O-Ton) oder „wörtliche Rede“ bezeichnet. Auch andere Medien, insbesondere Teile künstlerischer Werke, können zitiert werden: Elemente eines Gemäldes, Szenen aus einem Film oder Abschnitte aus einer Musikkomposition.
Inhalt
Verwendung
Zitate werden aus verschiedenen Gründen verwendet: um die Bedeutung des zitierten Werks zu erhellen oder dessen Argumente zu untermauern, um direkte Informationen über das zitierte Werk zu liefern (sei es, um es positiv oder negativ zu besprechen), um dem Originalwerk oder dem Autor zu huldigen, um den Benutzer des Zitats als belesen erscheinen zu lassen und/oder um das Urheberrecht einzuhalten.
Zitate werden auch häufig als Mittel der Inspiration gedruckt und um philosophische Gedanken beim Leser hervorzurufen. Pragmatisch gesehen können Zitate auch als Sprachspiele (im Wittgensteinschen Sinne des Wortes) verwendet werden, um die soziale Ordnung und die Struktur der Gesellschaft zu manipulieren.
Urheberrecht
Nach deutschem Urheberrecht gilt für Zitate gemäß UrhG: „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Hieraus leitet sich das sogenannte „Zitatprivileg“ ab, das sich der grundgesetzlich garantierten Weltanschauungs-, Kunst-, Meinungs-, Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit bedient (Art. 4 und Art. 5 GG).
Formatierung
Ein Zitat muss formal und inhaltlich völlig mit dem Original, auch Hervorhebungen (Unterstreichungen, gesperrt Gedrucktes etc.) und eigenwillige Zeichensetzung, übereinstimmen. Es wird durch Anführungszeichen gekennzeichnet, ein Zitat innerhalb eines wörtlichen Zitats wird durch halbe Anführungszeichen (‚Text‘) markiert.
Auslassungen (Ellipsen) einzelner oder mehrerer Wörter sind durch Auslassungspunkte und runde oder eckige Klammern (z. B. (…) oder […]) kenntlich zu machen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Auslassungen den Sinn nicht entstellen.
Wenn ein Zitat grammatikalisch verändert wird – z.B. andere Flexionsendungen -, müssen die Änderungen eingeklammert () werden. Eine Alternative wäre, den eigenen Satz so zu verändern, dass die Form des Originals passt, oder z.B. nur die Einzelwörter zitierend einzubauen.
Wird ein längeres Zitat in eine eigene Arbeit eingebaut, so sollte die die Kennzeichnung zusätzlich durch Einrücken erfolgen.
Als "Best Practice" gilt: deutliche Hervorhebung und indirekte Zitate wie "Nostradamus meinte ..." sind zu vermeiden.
Quellenangabe
Zitate müssen durch eine Quellenangabe belegt werden. Für diese gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, und die Form ist in den unterschiedlichen Fachbereichen nicht normiert. Es gibt unterschiedliche Systeme wie z.B. "Chicago Manual of Style" oder "Harvard-Zitation" die jedoch nicht verbindlich sind. Wesentliche Angaben sind:
- Vorname und Familienname des Verfassers - bis zu 3 Verfasser werden ausgeschrieben, bei mehr als 3 Verfassern sind nach dem Erstautor die Abkürzungen „u. a.“ oder „et al.“ üblich (z. B. „Possel et al. 1994“)
- Titel der Publikation
- Verlag
- Zeitschrift / Ausgabe
- Erscheinungsjahr
- Seitenangabe; erstreckt sich die zitierte Stelle über die folgende Seite, so ist dieses mit dem Zusatz „f.“ zu kennzeichnen. Erstreckt sie sich über mehrere folgende Seiten, so ist der Zusatz „ff.“ notwendig
- ISBN o.ä.
Das Ziel der Quellenangabe ist nicht nur die Überprüfbarkeit, sondern vor allem soll es dem geneigten Leser die Möglichkeit der "Auffindbarkeit" bieten, um z.B. das Zitat im Kontext zu lesen. Dazu eignen sich bei Publikationen im Internet auch "Links" (= URL).
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